Arbeitsgruppen ab 2022

Unser Verein braucht Unterstützung - Eure!

Informiert Euch über die Arbeitsgruppen des Vereins...!


Arbeitseinsätze 2023

Die aktuellen Termine sind im Schaukasten zu sehen


Sprechstunde des Vorstands

 

****Baustelle****

 

Regeln geben dem Zusammenleben der Menschen eine Struktur. Sie ermöglichen Verlässlichkeit, Planung und das friedliche, solidarische Miteinander. Das Menschen Regeln brauchen um zusammen zu leben gilt in der Kleingartenanlage genauso wie überall.

 

Im Folgenden findet Ihr einen Überblick über die wichtigsten Regeln für alle GartenfreundInnen in unserem Verein. Für weiterführende Informationen zu Satzung, Gebührenordnung und Co. empfehlen wir die entsprechenden Unterseiten...

 

An dieser Stelle ein Hinweis...

Bei Regelverstößen ist der erste Schritt immer der des persönlichen Gesprächs. Sprecht die GartenfreundInnen offen und Freundschaftlich an.

Falls dies nicht den gewünschten Erfolg bringt, wendet Euch an gern an Uns.

Bitte bedenkt immer, dass wir alle unsere Anlage ohne Stress und ohne Gezank nutzen wollen.

 

Das wichtigste im Überblick

Ruhezeiten

Werktags  von 13:00 - 15:00 Uhr

und ab 20:00 Uhr

Samstags von 13:00 - 15:00 Uhr

und ab 20:00 Uhr

Sonn- und Feiertags ganztägig

Ruhestörung

Bitte beachtet, dass gerade im Fall der Nachtruhe nicht alle GartenfreundInnen unendlich tolerant sind.

Sollten sich GartenfreundInnen zur Allarmierung der Polizei genötigt sehen, tragen die Verursache die Konsequenzen und ggf. auch entstehende Kosten...

Rad, Roller, Auto u.ä.

Innerhalbe der Gartenanlage ist das befahren der Nebenwege nicht gestattet!

Bitte beachtet, dass gerade auf den Nebenwegen keine Ausweichmöglichkeiten bestehen und die Gefahr Tiere und Menschen zu verletzten sehr hoch ist.

Dieses Verbot betrifft alle Fahrzeuge und sowohl Erwachsene wie auch Kinder.

Feuer

Das Verbrennen von Holz, Grünschnitt, Gummi, Plaste u.Ä. ist in der gesamten Anlage untersagt. Entstandene Schäden durch Brände oder z.B. durch Einsätze/ Alarmierung der Feuerwehr sind durch den Verursacher zu tragen.

 

Diese Regelung betrifft auch das Betreiben von Feuerstellen, Feuerkörben, Öfen oder Räucheröfen.

 

Davon nicht betroffen ist das Grillen mit Holzkohle, Gas oder Strom.

 

Befahren des Hauptweges

Der Hauptweg kann selbstverständlich befahren werden. Für Transporte aller Art besteht auch die Möglichkeit den Hauptweg mit dem PKW zu befahren.

Bitte wendet Euch dafür einfach vorab (mind. 3-Tage) an die Gartenfreunde des Vorstandes. Wir öffnen Euch die Durchfahrt und ihr könnt in aller Ruhe be- und entladen.

An-, Um- und Ausbauten

Liebe GartenfreundInnen,

bevor Ihr anfangt irgendwelche baulichen Veränderungen in Eurem Garten vorzunehmen, denkt an den notwendigen Bauantrag!!!

Wir wissen wir lästig die Formalitäten sind. Dennoch müssen wir aus rechtl. Gründen darauf bestehen, dass alle An-, Um- und Ausbauten vorab durch den Vorstand genehmigt werden.

Im Zweifelsfall könnte sonst z. B. eine Abmahnung oder gar der Abriss des Erbauten drohen.

Die Vorlage zum Bautrag findet Ihr unter "Formalien" bzw. erhaltet Ihr sie vom Vorstand.

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